Meldepflicht von eingetragenen Vereinen

09.01.2008


Der LFV Bayern bringt aus aktuellem Anlass der Neuwahlen zum Jahreswechsel die nachfolgende Information zur Meldepflicht von eingetragenen Vereinen zur Kenntnis. Wir bitten die Information im eigenen Wirkungskreis bekannt zu machen und an die zuständigen Funktionen (Vorstandschaft der Feuerwehrvereine) weiterzugeben.

Meldepflich von eigetragenen Vereinen



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