Kreisbrandinspektion -> Landratsamt Bayreuth
Fachbereich 22 - Sicherheitsangelegenheiten
- Die Partner der Feuerwehren im Landratsamt Bayreuth -
Zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Freiwillige Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen (Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes).
In Ergänzung hierzu ist es Pflichtaufgabe der Landkreise, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
Zur praktischen Umsetzung dieser mannigfaltigen Aufgaben bedarf es kompetenter Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung. Beim Landratsamt Bayreuth sind diese Zuständigkeiten im Fachbereich "Sicherheitsangelegenheiten" gebündelt.
Dort werden neben der Beratung der Gemeinden und der Unterstützung der Feuerwehren auch alle Angelegenheiten bearbeitet, die dem Landkreis im Feuerwehrbereich selbst als Pflichtaufgabe obliegen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Förderverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern. Hier liegt die Zuständigkeit beim Kommunalreferat.
Leiter des "Feuerwehrreferats" ist bereits seit dem 01.10.1988 Verwaltungsoberamtsrat Rudi Adler, bei dem alle Fäden im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zusammenlaufen. Er zeichnet für die grundsätzlichen Angelegenheiten verantwortlich, ist Ansprechpartner für die Führungskräfte der Feuerwehren und der weiteren Hilfsorganisationen auf Kreisebene und entwickelt zusammen mit dem Kreisbrandrat und den Organisationen die jeweiligen mittelfristigen Beschaffungs- und Zuschussprogramme des Landkreises. Die Lösung rechtlich schwieriger Fragen aus dem Feuerwehrgesetz gehört ebenso zu seinem Zuständigkeitsbereich wie die Zusammenarbeit mit der Stadt Bayreuth bzw. der Ständigen Feuerwache Bayreuth, wenn es beispielsweise um die Nutzung der Atemschutzübungsanlage oder die gemeinsame Funkalarmierung geht.
Harald Bittruf ist als stellvertretender Fachbereichsleiter zuständig für den Zivilschutz und für Widerspruchsverfahren in Kostenersatzangelegenheiten der Feuerwehren. Er wickelt die Beschaffungsmaßnahmen des Landkreises ab, verwaltet die landkreiseigene Ausstattung und kümmert sich um die finanzielle Abwicklung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen der Feuerwehrführungskräften oder der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung sowie der Schiedsrichtergebühren. Darüber hinaus steht er beratend bei der Abwicklung aller staatlichen Zuwendungsverfahren für gemeindliche Beschaffungsmaßnahmen zur Verfügung und bereitet die Beschlüsse für die Kreiszuschüsse im laufenden Vollzug des überörtlichen Gerätebeschaffungsplanes vor.
Der Bereich Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz wird vom Verwaltungsangestellten Hermann Schreck betreut. Hierzu zählen insbesondere der Vollzug des Gesetzes über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens, der Vollzug der Alarmierungsplanungen für den Brand- und Katastrophenschutz, die ILS-Migration, BOS-Angelegenheiten einschließlich Digitalfunk, die statistische Aufbereitung der Feuerwehr-Einsatzberichte und Stärkemeldungen, organisatorische Vorbereitungen für den Katastrophenschutz und dessen personeller und materieller Ausstattung sowie die Verfahrensabwicklung im Zusammenhang mit der Errichtung von Brandmeldeanlagen.
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