Flächenbrand bei Gottsfeld

Flächenbrand bei Gottsfeld

Einsätze

Am Mittwochnachmittag, dem 04. Juli 2018, wurden die Feuerwehren aus Gottsfeld und Creussen zu einem Flächenbrand in der Nähe von Gottsfeld alarmiert. Die Einsatzkräfte aus Gottsfeld fanden ein mehrere Hektar großes Getreidefeld vor, das großflächig brande. Ein Landwirt war mit seinem Mähdrescher dabei, das Getreide zu ernten. Hierbei kam es aus bisher nicht geklärter Ursache zum Brand des Feldes. Die Maschine konnte der Besitzer noch rechtzeitig aus dem Feld herausfahren und so in Sicherheit bringen.

Der Einsatzleiter ließ auf Grund der großen Ausdehnung des Feuers, der aktuellen Trockenheit und des starken Windes weitere Wehren mit Tanklöschfahrzeugen nach alarmieren. Hierzu wurden Kräfte aus Schnabelwaid, Engelmannsreuth, Birk, Trockau und die Ständige Wache Bayreuth zum Brandherd geordert. Die Feuerfront, die sich über mehrere hundert Meter ausdehnte, drohte auf ein angrenzendes Waldgebiet über zu greifen. Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Feuerwehr und mehrerer Landwirte wurde dies verhindert. Mit Güllefässern wurde das Feld bewässert und so Restbrände gelöscht. Mit Feldmaschinen wurde das Feld umgepflügt. Immer wieder wurden die Traktoren von der Feuerwehr mit Wasser gekühlt, da der Boden sehr heiß war.

Die Polizei nahm noch während des Einsatzes ihre Ermittlungen zur Brandursache auf. Vorsorglich wurden auch Einsatzkräfte des BRKs nach Gottsfeld entsandt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kam es bereits zu mehreren Flächenbränden im Landkreis, deshalb startet zurzeit vom Bindlacher Flugplatz ein Luftbeobachter. Dieser überflog gestern auch den Einsatzort, um etwaige versteckte Brandherde zu lokalisieren. Es besteht aktuell die höchste Waldbrandstufe. Nachfolgend einige Verhaltensregeln bei den unterschiedlichen Waldbrandstufen.

Waldbrandstufe 1: Sehr geringe Gefahr
– Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.

Waldbrandstufe 2: Geringe Gefahr
– Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
– Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.
– Waldarbeiten wie etwa Reisig verbrennen oder Sprengungen durchführen sind untersagt.

Waldbrandstufe 3: Mittlere Gefahr
– Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
– Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
– Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
– Gefährdungsträchtige Waldarbeiten (siehe Warnstufe 2) sind grundsätzlich verboten.
– Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.

Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr
– Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
– Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
– Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.

Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr
– Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren.
– Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
– Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Waldbrände verhindern: Was Waldbesucher tun können
– Im Wald nicht rauchen.
– Offenes Feuer vermeiden.
– An Seeufern in Wald Nähe nicht grillen
– Waldzufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
– Im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen parken.
– Jeden Brand schnellstmöglich unter der Telefonnummer 112 melden.

Text und Fotos:

Gerhard Eichmüller Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit

Birk, Creußen, Engelmannsreuth, Feldbrand, Gottsfeld, Schnabelwaid, Ständige Wache Bayreuth, Trockau

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