Der Ausbildungsteilnehmer soll lernen, grundlegende Tätigkeiten eines Truppmanns innerhalb der Gruppe, Staffel und des Trupps ausüben zu können u. selbstständig einen Trupp führen können .
Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre
Dauer: MTA Basisausbildung – ca. 110 Stunden (Theorie + Praxis)
Nachweis: Theorie (Fragebogen) & Praxisübung
Anmeldung: Schriftlich bei dem jeweils zuständigen Kreisbrandinspektor