Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist eine ergänzende Ausbildung zur Feuerwehr-Grundausbildung. Der Lehrgangsteilnehmer muss lernen, sich gegen Gefahren (durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel) die ihm an Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten. Er muss Atemschutzmasken und Preßluftatmer sicher und schnell handhaben können, sowie Rettungs- und Feuerlöschtechniken unter Atemschutz richtig anwenden können.
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Atemschutztauglichkeit nach G26.3 muss zu Lehrgangsbeginn vorliegen. Abgeschlossene TM- bzw. MTA- und Digitalsprechfunkausbildung. Bart- und Piercingträger im Bereich der Atemschutzmaske werden nicht zugelassen!
Dauer: ca. 30 Stunden Theorie und Praxis, davon zwei ganztägige Samstage (8.00 Uhr – 16.00 Uhr) und zusätzlich fünf Abende für Strahlrohrführung, Heißausbildung, Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage der Feuerwache Bayreuth.
Nachweis: Theorie – Fragebogen / Praktische Einsatzübungen
Mitzubringen ist: Schreibmaterial, G26.3 Nachweis, Dienstbuch, komplette persönliche Schutzausrüstung mit Sicherheitsgurt und Flammschutzhaube. Feuerwehrleine, Handlampe (Ex-Schutz!), Preßluftatmer mit passender Maske (Bart!) sowie ein Digital- Handfunksprechgerät (HRT).
Anmeldefrist: Schriftlich bei dem Kreisausbilder Atemschutz